Der Kanton Bern hat mit dem Pilotprojetk „Berner Modell“ in den letzen Jahren einen Versuch gestartet: weg von einer Objekt- und hin zu einer Subjektfinanzierung. Ziel war und ist es Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und mehr Wahlmöglichkeiten zu geben. Das neue Gesetz soll ihnen das Recht geben über die eigene Wohn- und Betreuungsform zu entscheiden. Diesen Ansatz begrüss Procap.
Die konkrete Gesetzesvorlage, die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet, ist aber enttäuschend. Viele Punkte werden offen gelassen. Notwendige Definitionen und Klärungen werden vertagt oder in den Kompetenzbereich des Regierungsrats geschoben. Der Gesetztesentwurf ist in unseren Augen zu wenig ausgearbeitet und konzeptionell zu wenig durchdacht.
Aus diesem Grund können wir den Gesetzesentwurf zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen so nicht akzeptieren. Wir wurden vom Kanton Bern eingeladen, eine Stellungnahme einzureichen. Zusammen mit der kantonalen Behindertenkonferenz haben wir eine Vernehmlassungsantwort verfasst und unsere Bedenken und Anregungen beim Kanton angebracht. Die Vernehmlassungsantwort der kbk an der wir mitgearbeitet haben, finden Sie unten verlinkt.
Zudem haben wir ergänzend weitere Punkte in einer eigenen Vernehmlassungsantwort eingegeben. Wichtig ist uns dort die Frage der Vereinheitlichung für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Im Rahmen der laufenden Gesetzgbungsprozessen würden die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugedliche in bis zu sechs verschiedenen Erlassen geregelt. Daneben stellt sich auch die Frage zum Zeitpunkt der Umsetzung sowie die Frage der Praktikabilität. Unsere gesamte Vernehmlassungsantwort finden Sie ebenfalls unten verlinkt.
Unterlagen
- Vernehmlassungsantwort Procap Bern
- Vernehmlassungsantwort der kbk
- Vernehmlassungsunterlagen vom Kanton Bern
Ihre Meinung und Ihre Fragen zur neuen Gesetztesvorlage interessieren uns. Geben Sie uns Rückmeldung per Mail an info@procapbern.ch oder per Telefon an 031 370 12 00.