Zur Bekämpfung der negativen Konsequenzen dieses Gesetzes (KFSG) und der damit eingeführten Verordnung (KFSV) haben wir ein Rechtsgutachten (Rechtsgutachten Molinari) erstellen lassen. Dank diesem haben wir festgestellt, dass Elternbeiträge an stationäre Einrichtungen (z.B. Sonderschulheime) nicht zulässig sind, wenn diese einen Bildungszweck erfüllen, der durch den Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht abgedeckt ist. Darüber hinaus wird erkannt, dass die aktuelle Berechnungsmethodik revisionsbedürftig ist. Parallel dazu wurde in der Herbstsession 2023 eine dringliche Motion (Vorstoss) einstimmig zu unseren Gunsten angenommen, welche eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben fordert. Folglich hat das kantonale Jugendamt als Vollzugsbehörde eine Teilrevision der Verordnung vorgenommen.
Das Konsultationsverfahren läuft bis am 18. Oktober 2024 und wir vertreten dabei die Interessen von Eltern von Kindern mit Behinderungen. Die vorgesehenen Verordnungsänderungen erfüllen nur im geringen Ausmass die Forderungen der Motionär*innen. Wir finden es stossend, dass trotz erwiesener Rechtswidrigkeit gewisser Teile der Regulierung eine Veränderung erst auf August 2025 vorgesehen ist.
Falls Sie von diesen Elternbeiträgen betroffen sind, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
- Keine Vereinbarung über die Entrichtung von Elternbeiträgen unterzeichnen, falls Sie mehr als die Verpflegungskosten bezahlen müssen und Sie von Aspekten betroffen sind, welche im Rechtsgutachten Molinari kritisiert werden oder bei denen selbst der Regierungsrat im Vortrag attestiert, dass die aktuelle Regel bundesrechtswidrig ist.
- Falls nötig, den Rechtsweg einschlagen (bzw. warten, bis das Jugendamt den Rechtsweg einschlägt), damit ein Schlichtungsgespräch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde stattfindet
- Falls Sie eine Vereinbarung unterzeichnet haben, Elternbeiträge zahlen oder sich zu möglichen rechtlichen Schritten beraten lassen möchten, finden Sie auf der Homepage des Bernischen Anwaltsverbands (hier) eine geeignete Rechtsvertretung. Bitte bedienen Sie Ihre Rechtsvertretung mit den in dieser Nachricht bereitgestellten Unterlagen (insbesondere das Rechtsgutachten Molinari und den KFSV Vortrag). Procap Bern kann Sie in diesem Rechtsgebiet nicht beraten oder vertreten. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche diesen Rechtsbereich abdeckt, können Sie sich an sie wenden.
- Wir vernetzen Betroffene untereinander. Melden Sie sich daher, wenn Sie Kontakt mit anderen Betroffenen haben möchte und wir zu diesem Zweck Ihre Adresse weitergeben dürfen.